Mit den Zusatzversicherungen
„Zahnvorsorge Plus+“, „Zahnvorsorge Premium” und „Zahnvorsorge Plus+ Ersatz” der Barmenia sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnpflege und Zahnersatz bei ihrem Zahnarzt.
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahr: unbegrenzt
(KFO max. 2.000.- Euro)
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1.- 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000,- Euro
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500,- Euro
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000,- Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahr: unbegrenzt
(KFO max. 2.000.- Euro)
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1.- 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000,- Euro
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500,- Euro
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000,- Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.
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